ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

DANBERG&DANBERG.

Kommunikations-, Public-Relations-, Public-Affairs- und Strategieberatung

Inhaber: Daniel Herbert Millonig

Österreich, 3003 Gablitz, Linzerstraße 138/Haus 1/Top A2

FN 448779w

UID-Nr. ATU70992358

Stand: 1. Jänner 2026

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen DANBERG&DANBERG. (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.

Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind ausdrücklich ausgeschlossen.

1.2 Vertragsgrundlagen

Vertragsbestandteile sind in nachstehender Reihenfolge:

  1. individuelle schriftliche Vereinbarungen,
  2. Angebote der Agentur,
  3. Auftragsbestätigungen,
  4. Leistungsbeschreibungen,
  5. diese AGB.

1.3 Abweichende Bedingungen

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn diese von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

1.4 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

  • schriftliche Angebotsannahme,
  • Auftragsbestätigung,
  • E-Mail-Bestätigung,
  • Beginn der Leistungserbringung,
  • tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen.

2. PITCHES, KONZEPTE UND IDEENSCHUTZ

2.1 Geistiges Eigentum

Sämtliche Konzepte, Strategien, Kommunikationsideen, Kampagnenvorschläge, Präsentationen, Pitches, Kreativleistungen und sonstige Vorarbeiten der Agentur bleiben geistiges Eigentum der Agentur.

2.2 Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Präsentationen, Konzepte, Ausschreibungsunterlagen und Angebote vertraulich zu behandeln.

Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

2.3 Nutzung ohne Beauftragung

Verwendet der Kunde Ideen, Konzepte oder Teile daraus ohne Beauftragung der Agentur, gilt ein angemessenes Nutzungshonorar als vereinbart.

Dieses beträgt zumindest 75 % des zuletzt gelegten Angebotswertes.

3. LEISTUNGSUMFANG

3.1 Leistungsgegenstand

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.

3.2 Kein Erfolgsschuldverhältnis

Die Agentur schuldet die fachgerechte Erbringung ihrer Leistungen.

Ein bestimmter wirtschaftlicher, politischer, medialer oder kommunikativer Erfolg wird nicht geschuldet.

3.3 Gestaltungsfreiheit

Die Agentur ist hinsichtlich Methodik, Kommunikationsmaßnahmen, Strategieansätzen und Umsetzung frei, sofern keine ausdrücklichen Weisungen des Kunden entgegenstehen.

3.4 Einsatz Dritter

Die Agentur ist berechtigt, qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Dritte zur Leistungserbringung heranzuziehen.

4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

4.1 Informationspflicht

Der Kunde hat sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Verantwortung für Inhalte

Der Kunde haftet für die rechtliche Zulässigkeit sowie die sachliche Richtigkeit sämtlicher von ihm bereitgestellten Inhalte.

4.3 Rechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche überlassenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.

4.4 Schad- und Klagloshaltung

Der Kunde hält die Agentur hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos.

5. FREIGABEN

5.1 Prüfpflicht

Sämtliche von der Agentur übermittelten Arbeitsergebnisse sind vom Kunden unverzüglich zu prüfen.

5.2 Genehmigungsfiktion

Erfolgt innerhalb von drei Werktagen keine schriftliche Beanstandung, gelten die Leistungen als genehmigt.

5.3 Elektronische Freigaben

Freigaben über

  • E-Mail,
  • WhatsApp,
  • Projektmanagementsysteme

gelten als rechtsverbindliche schriftliche Freigaben.

5.4 Änderungswünsche

Änderungen nach erfolgter Freigabe gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet.

6. PR-, MEDIEN- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

6.1 Keine Veröffentlichungsgarantie

Die Agentur schuldet keine bestimmte Anzahl von Medienberichten, Interviews, Veröffentlichungen oder Clippings.

6.2 Redaktionelle Freiheit

Die Entscheidung über Inhalt, Umfang und Zeitpunkt von Veröffentlichungen liegt ausschließlich bei den jeweiligen Medien.

6.3 Keine Einflussnahme

Die Agentur kann keine Berichterstattung oder Veröffentlichung erzwingen.

6.4 Änderungen durch Medien

Für Kürzungen, Bearbeitungen oder redaktionelle Änderungen durch Medien übernimmt die Agentur keine Haftung.

7. MEDIENKONTAKTE, NETZWERKE UND PRESSEVERTEILER

7.1 Eigentum der Agentur

Sämtliche von der Agentur aufgebauten oder gepflegten Medienkontakte, Presseverteiler, Journalistenkontakte, Stakeholderdatenbanken, Multiplikatorennetzwerke und Influencerkontakte verbleiben im ausschließlichen Eigentum der Agentur.

7.2 Kein Herausgabeanspruch

Der Kunde erwirbt keinerlei Eigentums- oder Herausgabeansprüche an diesen Kontakten.

7.3 Verbot der Weiterverwendung

Eine Weitergabe oder Nutzung solcher Daten außerhalb des konkreten Projekts ist unzulässig.

7.4 Datenschutz

Personenbezogene Daten von Journalisten und Medienvertretern dürfen ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet werden.

8. PUBLIC AFFAIRS, GOVERNMENT RELATIONS UND STAKEHOLDER-KOMMUNIKATION

8.1 Leistungsgegenstand

Die Agentur unterstützt Kunden bei der Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern, Behörden, Interessenvertretungen, Stakeholdern und sonstigen relevanten Anspruchsgruppen.

8.2 Kein Erfolg

Die Agentur schuldet keinen bestimmten politischen, regulatorischen oder behördlichen Erfolg.

8.3 Keine Erfolgsgarantie

Insbesondere besteht keine Haftung oder Gewährleistung für:

  • Förderzusagen,
  • Gesetzesänderungen,
  • Genehmigungen,
  • politische Entscheidungen,
  • behördliche Entscheidungen,
  • Stakeholder-Entscheidungen,
  • öffentliche Stellungnahmen Dritter.

8.4 Gesetzeskonformität

Die Agentur erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich im Rahmen der geltenden österreichischen und europäischen Rechtsordnung.

9. KRISENKOMMUNIKATION

9.1 Leistungsumfang

Leistungen der Krisenkommunikation umfassen insbesondere:

  • Krisenprävention
  • Krisenmanagement
  • Reputationsmanagement
  • Litigation-PR
  • Social-Media-Krisen
  • Produktrückrufe
  • Managementkrisen
  • Unternehmenskrisen
  • Behörden- und Stakeholderkommunikation
  • Medienkommunikation in Krisensituationen

9.2 Grundlagen der Beratung

Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach bestem fachlichen Wissen auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen.

9.3 Keine Erfolgsgarantie

Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, reputativen, politischen oder rechtlichen Erfolg.

Insbesondere kann nicht garantiert werden, dass negative Berichterstattung verhindert, reduziert oder beendet werden kann.

9.4 Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Krisenbewältigung relevanten Informationen vollständig, richtig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

9.5 Entscheidungsbefugnis

Die Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen erfolgt ausschließlich nach Freigabe durch den Kunden.

10. SOCIAL MEDIA UND DIGITALE KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN

10.1 Plattformen Dritter

Die Agentur erbringt Leistungen unter Nutzung von Plattformen Dritter, insbesondere:

  • LinkedIn
  • Facebook
  • Instagram
  • TikTok
  • YouTube
  • X
  • Threads
  • Pinterest
  • Google
  • Spotify
  • vergleichbare Plattformen

10.2 Keine Einflussmöglichkeit

Die Agentur hat keinen Einfluss auf:

  • Algorithmen
  • Reichweiten
  • Sperren
  • Shadow-Banning
  • Löschungen
  • Werbeeinschränkungen
  • Richtlinienänderungen

der jeweiligen Plattformbetreiber.

10.3 Keine Erfolgsgarantie

Die Agentur schuldet insbesondere keine bestimmten:

  • Reichweiten
  • Klickzahlen
  • Followerzahlen
  • Leads
  • Conversion-Raten
  • Interaktionen
  • Umsätze

10.4 Plattformänderungen

Änderungen der Plattformen oder ihrer Nutzungsbedingungen stellen keinen Mangel der Leistung dar.

11. KÜNSTLICHE INTELLIGENZ (KI/AI)

11.1 Einsatz von KI-Systemen

Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Systeme künstlicher Intelligenz einzusetzen.

Dies umfasst insbesondere:

  • ChatGPT
  • Claude
  • Gemini
  • Microsoft Copilot
  • Midjourney
  • DALL-E
  • Adobe Firefly
  • vergleichbare Systeme

11.2 KI-generierte Inhalte

KI-generierte Inhalte dienen als Arbeits- und Kreativunterstützung.

11.3 Prüfpflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Inhalte vor Veröffentlichung oder Nutzung eigenständig zu prüfen und freizugeben.

11.4 Haftungsbeschränkung

Die Agentur übernimmt keine Gewähr für:

  • Vollständigkeit
  • Fehlerfreiheit
  • Aktualität
  • Rechtskonformität

von KI-generierten Inhalten.

11.5 Eigentum an Methoden

Sämtliche Prompt-Systeme, Workflows, KI-Prozesse, Methodiken und interne Arbeitsabläufe bleiben Eigentum der Agentur.

12. FREMDLEISTUNGEN UND SUBUNTERNEHMER

12.1 Beauftragung Dritter

Die Agentur ist berechtigt, geeignete Dritte zur Leistungserbringung heranzuziehen.

12.2 Auswahl

Die Auswahl erfolgt nach fachlichen und wirtschaftlichen Kriterien.

12.3 Fremdleistungen

Insbesondere können beauftragt werden:

  • Fotografen
  • Videografen
  • Grafiker
  • Texter
  • Webentwickler
  • Druckereien
  • Influencer
  • Veranstaltungsdienstleister
  • IT-Dienstleister

12.4 Verträge mit Dritten

Die Agentur kann Fremdleistungen im eigenen Namen oder im Namen des Kunden beauftragen.

13. TERMINE UND LEISTUNGSFRISTEN

13.1 Unverbindlichkeit

Sämtliche Termine gelten grundsätzlich als unverbindliche Richtwerte.

13.2 Mitwirkungspflichten

Leistungsfristen verlängern sich entsprechend, sofern der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt.

13.3 Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Krieg
  • Terror
  • Pandemien
  • Epidemien
  • Naturkatastrophen
  • Stromausfälle
  • Cyberangriffe
  • behördliche Maßnahmen
  • Arbeitskämpfe

13.4 Rechtsfolgen

Für die Dauer solcher Ereignisse ruhen die Leistungsverpflichtungen der Agentur.

14. HONORARE

14.1 Grundsatz

Sämtliche Honorare verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

14.2 Anspruch auf Honorar

Der Honoraranspruch entsteht mit Leistungserbringung.

14.3 Vorschüsse

Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse, Akontozahlungen und Zwischenabrechnungen zu verlangen.

14.4 Zusatzleistungen

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen werden gesondert verrechnet.

14.5 Barauslagen

Sämtliche Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

14.6 Reisekosten

Reise-, Nächtigungs-, Verpflegungs- und Nebenkosten werden gesondert verrechnet.

Mangels abweichender Vereinbarung gelten die jeweils steuerlich zulässigen Kilometergeldsätze sowie die tatsächlich angefallenen Kosten als vereinbart.

15. RETAINER-MANDATE UND VERTRAGSLAUFZEITEN

15.1 Retainer

Laufende Beratungs-, Kommunikations- oder Public-Affairs-Mandate können auf Basis eines monatlichen Retainers vereinbart werden.

15.2 Mindestlaufzeit

Mangels abweichender Vereinbarung beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate.

15.3 Verlängerung

Nach Ablauf verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils automatisch um weitere zwölf Monate.

15.4 Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsletzten.

15.5 Vorzeitige Beendigung

Wird ein laufendes Mandat ohne wichtigen Grund beendet, steht der Agentur folgende Ausgleichszahlung zu:

  • bis 12 Monate Vertragsdauer: keine Ausgleichszahlung
  • ab 12 Monaten Vertragsdauer: 1 Monatsretainer
  • ab 18 Monaten Vertragsdauer: 3 Monatsretainer
  • ab 24 Monaten Vertragsdauer: 6 Monatsretainer

15.6 Hintergrund

Die Ausgleichszahlung dient der Abgeltung reservierter Kapazitäten, Personalressourcen und Planungsaufwendungen.

15.7 Anrechnung

Ersparte Aufwendungen werden von der Agentur berücksichtigt.

16. KRISENEINSÄTZE AUSSERHALB DER REGULÄREN GESCHÄFTSZEITEN

16.1 Geschäftszeiten

Reguläre Geschäftszeiten sind:

Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr

ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich.

16.2 Zuschläge

Mangels abweichender Vereinbarung gelten folgende Zuschläge:

  • Montag bis Freitag 17:00 bis 22:00 Uhr: +50 %
  • Montag bis Freitag 22:00 bis 09:00 Uhr: +100 %
  • Samstag: +100 %
  • Sonn- und Feiertage: +150 %

16.3 Verrechnung

Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand.

17. WERTSICHERUNG UND INDEXANPASSUNG

17.1 Index

Sämtliche laufenden Honorare, Retainer und Pauschalen unterliegen einer jährlichen Wertsicherung.

Grundlage ist der Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) der Statistik Austria.

17.2 Anpassungszeitpunkt

Die Anpassung erfolgt jeweils mit Wirkung zum 1. Jänner eines Kalenderjahres.

17.3 Berechnung

Maßgeblich ist die Veränderung des zuletzt veröffentlichten Indexwertes gegenüber dem Vorjahr.

17.4 Automatik

Die Anpassung erfolgt automatisch und bedarf keiner gesonderten Zustimmung des Kunden und gilt mit Abschluss des Vertrages beidseitig akzeptiert. 

17.5 Individualvereinbarungen

Abweichende schriftliche Vereinbarungen gehen dieser Bestimmung vor.

18. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

18.1 Fälligkeit

Sämtliche Rechnungen der Agentur sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

18.2 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB in der jeweils geltenden Fassung.

18.3 Mahn- und Inkassokosten

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn-, Inkasso-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu ersetzen.

18.4 Terminverlust

Bei vereinbarten Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn der Kunde mit einer Rate oder Nebenforderung in Verzug gerät.

In diesem Fall wird der gesamte noch offene Betrag sofort zur Zahlung fällig.

18.5 Leistungsverweigerungsrecht

Die Agentur ist berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten oder auszusetzen.

18.6 Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Agentur ist ausschließlich mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich schriftlich anerkannten Gegenforderungen zulässig.

19. NUTZUNGSRECHTE, URHEBERRECHT UND GEISTIGES EIGENTUM

19.1 Eigentum der Agentur

Sämtliche Leistungen der Agentur bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.

Dies gilt insbesondere für:

  • Kommunikationskonzepte
  • Strategiepapiere
  • Präsentationen
  • Kampagnen
  • Texte
  • Grafiken
  • Logos
  • Layouts
  • Webseiten
  • Videos
  • Fotos
  • Presseunterlagen

19.2 Übergang von Nutzungsrechten

Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Rechnungen auf den Kunden über.

19.3 Umfang

Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung erhält der Kunde lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

19.4 Änderungen

Bearbeitungen, Veränderungen oder Weiterentwicklungen von Leistungen der Agentur bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

19.5 Weitergabe an Dritte

Eine Übertragung oder Unterlizenzierung an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.

19.6 Vertragsende

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verbleiben sämtliche nicht ausdrücklich übertragenen Rechte bei der Agentur.

19.7 Vertragsfortwirkung

Werden Konzepte, Kommunikationsstrategien, Logos, Corporate-Design-Systeme, Kampagnen oder sonstige kreative Leistungen nach Vertragsende weiter genutzt, ist die Agentur berechtigt, hierfür eine angemessene Lizenzvergütung zu verlangen.

20. REFERENZNENNUNG

20.1 Referenzrecht

Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen.

20.2 Umfang

Dies umfasst insbesondere die Verwendung von:

  • Unternehmensnamen
  • Firmenlogos
  • Marken
  • Projektbezeichnungen
  • veröffentlichten Arbeitsergebnissen

für:

  • Website
  • Social Media
  • Wettbewerbe
  • Awards
  • Fachveranstaltungen
  • Präsentationen
  • Eigenwerbung

20.3 Widerspruch

Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit schriftlich widersprechen.

21. GEWÄHRLEISTUNG

21.1 Rügepflicht

Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.

21.2 Genehmigung

Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.

21.3 Verbesserungsrecht

Die Agentur hat das Recht, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben.

21.4 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung.

21.5 Ausschluss

Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf:

  • fehlerhaften Angaben des Kunden,
  • nachträglichen Änderungen durch den Kunden,
  • Eingriffen Dritter,
  • Änderungen von Plattformen oder Medien

beruhen.

22. HAFTUNG

22.1 Haftungsmaßstab

Die Agentur haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

22.2 Ausschluss leichter Fahrlässigkeit

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

22.3 Ausgeschlossene Schäden

Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche wegen:

  • entgangenem Gewinn,
  • mittelbaren Schäden,
  • Folgeschäden,
  • Reputationsschäden,
  • Produktionsausfällen,
  • Datenverlusten,
  • Vermögensschäden.

22.4 Haftungshöchstgrenze

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Agentur für sämtliche Schadenersatzansprüche – unabhängig vom Rechtsgrund – mit EUR 20.000,00 pro Schadensfall begrenzt.

Die Haftung ist jedenfalls mit dem vom Kunden in den letzten sechs Monaten vor Eintritt des Schadensfalls tatsächlich bezahlten Nettohonorar begrenzt, sofern dieser Betrag niedriger ist.

Mehrere zusammenhängende oder auf demselben Sachverhalt beruhende Schadensereignisse gelten als ein Schadensfall.

22.5 Die Haftung der Agentur für entgangenen Gewinn, erwartete Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Verlust von Geschäftschancen, Produktionsausfälle oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

22.6 Medien- und Plattformentscheidungen

Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen von:

  • Medienunternehmen,
  • Behörden,
  • Plattformbetreibern,
  • Suchmaschinen,
  • Stakeholdern,
  • politischen Entscheidungsträgern.

22.7 KI-Inhalte

Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung KI-generierter Inhalte resultieren, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

22.8 Verjährung

Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

23. DATENSCHUTZ

23.1 Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, des DSG und sonstiger anwendbarer Datenschutzbestimmungen.

23.2 Auftragsverarbeiter

Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Auftragsverarbeiter einzusetzen.

23.3 Cloud-Dienste

Die Agentur darf Cloud- und IT-Dienstleister innerhalb und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes nutzen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

23.4 Verpflichtung des Kunden

Der Kunde gewährleistet die Rechtmäßigkeit sämtlicher von ihm bereitgestellter personenbezogener Daten.

23.5 Datenschutzerklärung

Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Agentur.

24. VERTRAULICHKEIT UND GEHEIMHALTUNG

24.1 Vertrauliche Informationen

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht öffentlich bekannter Informationen.

24.2 Geschäftsgeheimnisse

Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:

  • Kommunikationsstrategien
  • Stakeholderanalysen
  • Krisenhandbücher
  • Medienkontakte
  • Honorare
  • Unternehmensdaten
  • Projektunterlagen

24.3 Dauer

Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen.

25. ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION

25.1 Zustimmung

Die Vertragsparteien stimmen der Kommunikation per E-Mail, Videokonferenzsystemen, Messenger-Diensten und vergleichbaren elektronischen Kommunikationsmitteln ausdrücklich zu.

25.2 Risiken

Die Agentur haftet nicht für:

  • Übertragungsfehler,
  • Datenverluste,
  • Cyberangriffe,
  • technische Störungen,
  • Ausfälle von Kommunikationsdiensten,

soweit diese außerhalb ihres Einflussbereiches liegen.

25.3 Rechtsverbindlichkeit

Elektronisch übermittelte Erklärungen, Freigaben und Dokumente gelten als rechtsverbindlich.

26. ANWENDBARES RECHT

Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

27. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

27.1 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist 3003 Gablitz, Niederösterreich.

27.2 Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für 3003 Gablitz vereinbart.

27.3 Aktuelle Zuständigkeit

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist dies das Bezirksgericht Purkersdorf beziehungsweise in sachlich darüber hinausgehenden Angelegenheiten das zuständige Landesgericht St. Pölten.

27.4 Wahlrecht der Agentur

Die Agentur ist berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

28. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

28.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

28.2 Vertragslücken

Anstelle unwirksamer Bestimmungen gilt jene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

28.3 Vertragssprache

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

28.4 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen zumindest der Textform.

28.5 Stand

Diese AGB treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft und ersetzen sämtliche früheren Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DANBERG&DANBERG.