ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
DANBERG&DANBERG.
Kommunikations-, Public-Relations-, Public-Affairs- und Strategieberatung
Inhaber: Daniel Herbert Millonig
Österreich, 3003 Gablitz, Linzerstraße 138/Haus 1/Top A2
FN 448779w
UID-Nr. ATU70992358
Stand: 1. Jänner 2026
1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSABSCHLUSS
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen DANBERG&DANBERG. (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.
Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind ausdrücklich ausgeschlossen.
1.2 Vertragsgrundlagen
Vertragsbestandteile sind in nachstehender Reihenfolge:
- individuelle schriftliche Vereinbarungen,
- Angebote der Agentur,
- Auftragsbestätigungen,
- Leistungsbeschreibungen,
- diese AGB.
1.3 Abweichende Bedingungen
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn diese von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
1.4 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
- schriftliche Angebotsannahme,
- Auftragsbestätigung,
- E-Mail-Bestätigung,
- Beginn der Leistungserbringung,
- tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen.
2. PITCHES, KONZEPTE UND IDEENSCHUTZ
2.1 Geistiges Eigentum
Sämtliche Konzepte, Strategien, Kommunikationsideen, Kampagnenvorschläge, Präsentationen, Pitches, Kreativleistungen und sonstige Vorarbeiten der Agentur bleiben geistiges Eigentum der Agentur.
2.2 Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Präsentationen, Konzepte, Ausschreibungsunterlagen und Angebote vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
2.3 Nutzung ohne Beauftragung
Verwendet der Kunde Ideen, Konzepte oder Teile daraus ohne Beauftragung der Agentur, gilt ein angemessenes Nutzungshonorar als vereinbart.
Dieses beträgt zumindest 75 % des zuletzt gelegten Angebotswertes.
3. LEISTUNGSUMFANG
3.1 Leistungsgegenstand
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
3.2 Kein Erfolgsschuldverhältnis
Die Agentur schuldet die fachgerechte Erbringung ihrer Leistungen.
Ein bestimmter wirtschaftlicher, politischer, medialer oder kommunikativer Erfolg wird nicht geschuldet.
3.3 Gestaltungsfreiheit
Die Agentur ist hinsichtlich Methodik, Kommunikationsmaßnahmen, Strategieansätzen und Umsetzung frei, sofern keine ausdrücklichen Weisungen des Kunden entgegenstehen.
3.4 Einsatz Dritter
Die Agentur ist berechtigt, qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Dritte zur Leistungserbringung heranzuziehen.
4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Informationspflicht
Der Kunde hat sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Verantwortung für Inhalte
Der Kunde haftet für die rechtliche Zulässigkeit sowie die sachliche Richtigkeit sämtlicher von ihm bereitgestellten Inhalte.
4.3 Rechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche überlassenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.
4.4 Schad- und Klagloshaltung
Der Kunde hält die Agentur hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos.
5. FREIGABEN
5.1 Prüfpflicht
Sämtliche von der Agentur übermittelten Arbeitsergebnisse sind vom Kunden unverzüglich zu prüfen.
5.2 Genehmigungsfiktion
Erfolgt innerhalb von drei Werktagen keine schriftliche Beanstandung, gelten die Leistungen als genehmigt.
5.3 Elektronische Freigaben
Freigaben über
- E-Mail,
- WhatsApp,
- Projektmanagementsysteme
gelten als rechtsverbindliche schriftliche Freigaben.
5.4 Änderungswünsche
Änderungen nach erfolgter Freigabe gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet.
6. PR-, MEDIEN- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
6.1 Keine Veröffentlichungsgarantie
Die Agentur schuldet keine bestimmte Anzahl von Medienberichten, Interviews, Veröffentlichungen oder Clippings.
6.2 Redaktionelle Freiheit
Die Entscheidung über Inhalt, Umfang und Zeitpunkt von Veröffentlichungen liegt ausschließlich bei den jeweiligen Medien.
6.3 Keine Einflussnahme
Die Agentur kann keine Berichterstattung oder Veröffentlichung erzwingen.
6.4 Änderungen durch Medien
Für Kürzungen, Bearbeitungen oder redaktionelle Änderungen durch Medien übernimmt die Agentur keine Haftung.
7. MEDIENKONTAKTE, NETZWERKE UND PRESSEVERTEILER
7.1 Eigentum der Agentur
Sämtliche von der Agentur aufgebauten oder gepflegten Medienkontakte, Presseverteiler, Journalistenkontakte, Stakeholderdatenbanken, Multiplikatorennetzwerke und Influencerkontakte verbleiben im ausschließlichen Eigentum der Agentur.
7.2 Kein Herausgabeanspruch
Der Kunde erwirbt keinerlei Eigentums- oder Herausgabeansprüche an diesen Kontakten.
7.3 Verbot der Weiterverwendung
Eine Weitergabe oder Nutzung solcher Daten außerhalb des konkreten Projekts ist unzulässig.
7.4 Datenschutz
Personenbezogene Daten von Journalisten und Medienvertretern dürfen ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet werden.
8. PUBLIC AFFAIRS, GOVERNMENT RELATIONS UND STAKEHOLDER-KOMMUNIKATION
8.1 Leistungsgegenstand
Die Agentur unterstützt Kunden bei der Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern, Behörden, Interessenvertretungen, Stakeholdern und sonstigen relevanten Anspruchsgruppen.
8.2 Kein Erfolg
Die Agentur schuldet keinen bestimmten politischen, regulatorischen oder behördlichen Erfolg.
8.3 Keine Erfolgsgarantie
Insbesondere besteht keine Haftung oder Gewährleistung für:
- Förderzusagen,
- Gesetzesänderungen,
- Genehmigungen,
- politische Entscheidungen,
- behördliche Entscheidungen,
- Stakeholder-Entscheidungen,
- öffentliche Stellungnahmen Dritter.
8.4 Gesetzeskonformität
Die Agentur erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich im Rahmen der geltenden österreichischen und europäischen Rechtsordnung.
9. KRISENKOMMUNIKATION
9.1 Leistungsumfang
Leistungen der Krisenkommunikation umfassen insbesondere:
- Krisenprävention
- Krisenmanagement
- Reputationsmanagement
- Litigation-PR
- Social-Media-Krisen
- Produktrückrufe
- Managementkrisen
- Unternehmenskrisen
- Behörden- und Stakeholderkommunikation
- Medienkommunikation in Krisensituationen
9.2 Grundlagen der Beratung
Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach bestem fachlichen Wissen auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen.
9.3 Keine Erfolgsgarantie
Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, reputativen, politischen oder rechtlichen Erfolg.
Insbesondere kann nicht garantiert werden, dass negative Berichterstattung verhindert, reduziert oder beendet werden kann.
9.4 Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Krisenbewältigung relevanten Informationen vollständig, richtig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
9.5 Entscheidungsbefugnis
Die Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen erfolgt ausschließlich nach Freigabe durch den Kunden.
10. SOCIAL MEDIA UND DIGITALE KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN
10.1 Plattformen Dritter
Die Agentur erbringt Leistungen unter Nutzung von Plattformen Dritter, insbesondere:
- TikTok
- YouTube
- X
- Threads
- Spotify
- vergleichbare Plattformen
10.2 Keine Einflussmöglichkeit
Die Agentur hat keinen Einfluss auf:
- Algorithmen
- Reichweiten
- Sperren
- Shadow-Banning
- Löschungen
- Werbeeinschränkungen
- Richtlinienänderungen
der jeweiligen Plattformbetreiber.
10.3 Keine Erfolgsgarantie
Die Agentur schuldet insbesondere keine bestimmten:
- Reichweiten
- Klickzahlen
- Followerzahlen
- Leads
- Conversion-Raten
- Interaktionen
- Umsätze
10.4 Plattformänderungen
Änderungen der Plattformen oder ihrer Nutzungsbedingungen stellen keinen Mangel der Leistung dar.
11. KÜNSTLICHE INTELLIGENZ (KI/AI)
11.1 Einsatz von KI-Systemen
Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Systeme künstlicher Intelligenz einzusetzen.
Dies umfasst insbesondere:
- ChatGPT
- Claude
- Gemini
- Microsoft Copilot
- Midjourney
- DALL-E
- Adobe Firefly
- vergleichbare Systeme
11.2 KI-generierte Inhalte
KI-generierte Inhalte dienen als Arbeits- und Kreativunterstützung.
11.3 Prüfpflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Inhalte vor Veröffentlichung oder Nutzung eigenständig zu prüfen und freizugeben.
11.4 Haftungsbeschränkung
Die Agentur übernimmt keine Gewähr für:
- Vollständigkeit
- Fehlerfreiheit
- Aktualität
- Rechtskonformität
von KI-generierten Inhalten.
11.5 Eigentum an Methoden
Sämtliche Prompt-Systeme, Workflows, KI-Prozesse, Methodiken und interne Arbeitsabläufe bleiben Eigentum der Agentur.
12. FREMDLEISTUNGEN UND SUBUNTERNEHMER
12.1 Beauftragung Dritter
Die Agentur ist berechtigt, geeignete Dritte zur Leistungserbringung heranzuziehen.
12.2 Auswahl
Die Auswahl erfolgt nach fachlichen und wirtschaftlichen Kriterien.
12.3 Fremdleistungen
Insbesondere können beauftragt werden:
- Fotografen
- Videografen
- Grafiker
- Texter
- Webentwickler
- Druckereien
- Influencer
- Veranstaltungsdienstleister
- IT-Dienstleister
12.4 Verträge mit Dritten
Die Agentur kann Fremdleistungen im eigenen Namen oder im Namen des Kunden beauftragen.
13. TERMINE UND LEISTUNGSFRISTEN
13.1 Unverbindlichkeit
Sämtliche Termine gelten grundsätzlich als unverbindliche Richtwerte.
13.2 Mitwirkungspflichten
Leistungsfristen verlängern sich entsprechend, sofern der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt.
13.3 Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Krieg
- Terror
- Pandemien
- Epidemien
- Naturkatastrophen
- Stromausfälle
- Cyberangriffe
- behördliche Maßnahmen
- Arbeitskämpfe
13.4 Rechtsfolgen
Für die Dauer solcher Ereignisse ruhen die Leistungsverpflichtungen der Agentur.
14. HONORARE
14.1 Grundsatz
Sämtliche Honorare verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
14.2 Anspruch auf Honorar
Der Honoraranspruch entsteht mit Leistungserbringung.
14.3 Vorschüsse
Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse, Akontozahlungen und Zwischenabrechnungen zu verlangen.
14.4 Zusatzleistungen
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen werden gesondert verrechnet.
14.5 Barauslagen
Sämtliche Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
14.6 Reisekosten
Reise-, Nächtigungs-, Verpflegungs- und Nebenkosten werden gesondert verrechnet.
Mangels abweichender Vereinbarung gelten die jeweils steuerlich zulässigen Kilometergeldsätze sowie die tatsächlich angefallenen Kosten als vereinbart.
15. RETAINER-MANDATE UND VERTRAGSLAUFZEITEN
15.1 Retainer
Laufende Beratungs-, Kommunikations- oder Public-Affairs-Mandate können auf Basis eines monatlichen Retainers vereinbart werden.
15.2 Mindestlaufzeit
Mangels abweichender Vereinbarung beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate.
15.3 Verlängerung
Nach Ablauf verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils automatisch um weitere zwölf Monate.
15.4 Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsletzten.
15.5 Vorzeitige Beendigung
Wird ein laufendes Mandat ohne wichtigen Grund beendet, steht der Agentur folgende Ausgleichszahlung zu:
- bis 12 Monate Vertragsdauer: keine Ausgleichszahlung
- ab 12 Monaten Vertragsdauer: 1 Monatsretainer
- ab 18 Monaten Vertragsdauer: 3 Monatsretainer
- ab 24 Monaten Vertragsdauer: 6 Monatsretainer
15.6 Hintergrund
Die Ausgleichszahlung dient der Abgeltung reservierter Kapazitäten, Personalressourcen und Planungsaufwendungen.
15.7 Anrechnung
Ersparte Aufwendungen werden von der Agentur berücksichtigt.
16. KRISENEINSÄTZE AUSSERHALB DER REGULÄREN GESCHÄFTSZEITEN
16.1 Geschäftszeiten
Reguläre Geschäftszeiten sind:
Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr
ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich.
16.2 Zuschläge
Mangels abweichender Vereinbarung gelten folgende Zuschläge:
- Montag bis Freitag 17:00 bis 22:00 Uhr: +50 %
- Montag bis Freitag 22:00 bis 09:00 Uhr: +100 %
- Samstag: +100 %
- Sonn- und Feiertage: +150 %
16.3 Verrechnung
Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand.
17. WERTSICHERUNG UND INDEXANPASSUNG
17.1 Index
Sämtliche laufenden Honorare, Retainer und Pauschalen unterliegen einer jährlichen Wertsicherung.
Grundlage ist der Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) der Statistik Austria.
17.2 Anpassungszeitpunkt
Die Anpassung erfolgt jeweils mit Wirkung zum 1. Jänner eines Kalenderjahres.
17.3 Berechnung
Maßgeblich ist die Veränderung des zuletzt veröffentlichten Indexwertes gegenüber dem Vorjahr.
17.4 Automatik
Die Anpassung erfolgt automatisch und bedarf keiner gesonderten Zustimmung des Kunden und gilt mit Abschluss des Vertrages beidseitig akzeptiert.
17.5 Individualvereinbarungen
Abweichende schriftliche Vereinbarungen gehen dieser Bestimmung vor.
18. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
18.1 Fälligkeit
Sämtliche Rechnungen der Agentur sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
18.2 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB in der jeweils geltenden Fassung.
18.3 Mahn- und Inkassokosten
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn-, Inkasso-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu ersetzen.
18.4 Terminverlust
Bei vereinbarten Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn der Kunde mit einer Rate oder Nebenforderung in Verzug gerät.
In diesem Fall wird der gesamte noch offene Betrag sofort zur Zahlung fällig.
18.5 Leistungsverweigerungsrecht
Die Agentur ist berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten oder auszusetzen.
18.6 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Agentur ist ausschließlich mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich schriftlich anerkannten Gegenforderungen zulässig.
19. NUTZUNGSRECHTE, URHEBERRECHT UND GEISTIGES EIGENTUM
19.1 Eigentum der Agentur
Sämtliche Leistungen der Agentur bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.
Dies gilt insbesondere für:
- Kommunikationskonzepte
- Strategiepapiere
- Präsentationen
- Kampagnen
- Texte
- Grafiken
- Logos
- Layouts
- Webseiten
- Videos
- Fotos
- Presseunterlagen
19.2 Übergang von Nutzungsrechten
Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Rechnungen auf den Kunden über.
19.3 Umfang
Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung erhält der Kunde lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
19.4 Änderungen
Bearbeitungen, Veränderungen oder Weiterentwicklungen von Leistungen der Agentur bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
19.5 Weitergabe an Dritte
Eine Übertragung oder Unterlizenzierung an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.
19.6 Vertragsende
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verbleiben sämtliche nicht ausdrücklich übertragenen Rechte bei der Agentur.
19.7 Vertragsfortwirkung
Werden Konzepte, Kommunikationsstrategien, Logos, Corporate-Design-Systeme, Kampagnen oder sonstige kreative Leistungen nach Vertragsende weiter genutzt, ist die Agentur berechtigt, hierfür eine angemessene Lizenzvergütung zu verlangen.
20. REFERENZNENNUNG
20.1 Referenzrecht
Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen.
20.2 Umfang
Dies umfasst insbesondere die Verwendung von:
- Unternehmensnamen
- Firmenlogos
- Marken
- Projektbezeichnungen
- veröffentlichten Arbeitsergebnissen
für:
- Website
- Social Media
- Wettbewerbe
- Awards
- Fachveranstaltungen
- Präsentationen
- Eigenwerbung
20.3 Widerspruch
Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
21. GEWÄHRLEISTUNG
21.1 Rügepflicht
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.
21.2 Genehmigung
Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
21.3 Verbesserungsrecht
Die Agentur hat das Recht, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben.
21.4 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung.
21.5 Ausschluss
Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf:
- fehlerhaften Angaben des Kunden,
- nachträglichen Änderungen durch den Kunden,
- Eingriffen Dritter,
- Änderungen von Plattformen oder Medien
beruhen.
22. HAFTUNG
22.1 Haftungsmaßstab
Die Agentur haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
22.2 Ausschluss leichter Fahrlässigkeit
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
22.3 Ausgeschlossene Schäden
Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche wegen:
- entgangenem Gewinn,
- mittelbaren Schäden,
- Folgeschäden,
- Reputationsschäden,
- Produktionsausfällen,
- Datenverlusten,
- Vermögensschäden.
22.4 Haftungshöchstgrenze
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Agentur für sämtliche Schadenersatzansprüche – unabhängig vom Rechtsgrund – mit EUR 20.000,00 pro Schadensfall begrenzt.
Die Haftung ist jedenfalls mit dem vom Kunden in den letzten sechs Monaten vor Eintritt des Schadensfalls tatsächlich bezahlten Nettohonorar begrenzt, sofern dieser Betrag niedriger ist.
Mehrere zusammenhängende oder auf demselben Sachverhalt beruhende Schadensereignisse gelten als ein Schadensfall.
22.5 Die Haftung der Agentur für entgangenen Gewinn, erwartete Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Verlust von Geschäftschancen, Produktionsausfälle oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
22.6 Medien- und Plattformentscheidungen
Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen von:
- Medienunternehmen,
- Behörden,
- Plattformbetreibern,
- Suchmaschinen,
- Stakeholdern,
- politischen Entscheidungsträgern.
22.7 KI-Inhalte
Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung KI-generierter Inhalte resultieren, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
22.8 Verjährung
Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
23. DATENSCHUTZ
23.1 Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, des DSG und sonstiger anwendbarer Datenschutzbestimmungen.
23.2 Auftragsverarbeiter
Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Auftragsverarbeiter einzusetzen.
23.3 Cloud-Dienste
Die Agentur darf Cloud- und IT-Dienstleister innerhalb und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes nutzen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
23.4 Verpflichtung des Kunden
Der Kunde gewährleistet die Rechtmäßigkeit sämtlicher von ihm bereitgestellter personenbezogener Daten.
23.5 Datenschutzerklärung
Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Agentur.
24. VERTRAULICHKEIT UND GEHEIMHALTUNG
24.1 Vertrauliche Informationen
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht öffentlich bekannter Informationen.
24.2 Geschäftsgeheimnisse
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:
- Kommunikationsstrategien
- Stakeholderanalysen
- Krisenhandbücher
- Medienkontakte
- Honorare
- Unternehmensdaten
- Projektunterlagen
24.3 Dauer
Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen.
25. ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION
25.1 Zustimmung
Die Vertragsparteien stimmen der Kommunikation per E-Mail, Videokonferenzsystemen, Messenger-Diensten und vergleichbaren elektronischen Kommunikationsmitteln ausdrücklich zu.
25.2 Risiken
Die Agentur haftet nicht für:
- Übertragungsfehler,
- Datenverluste,
- Cyberangriffe,
- technische Störungen,
- Ausfälle von Kommunikationsdiensten,
soweit diese außerhalb ihres Einflussbereiches liegen.
25.3 Rechtsverbindlichkeit
Elektronisch übermittelte Erklärungen, Freigaben und Dokumente gelten als rechtsverbindlich.
26. ANWENDBARES RECHT
Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
27. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
27.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist 3003 Gablitz, Niederösterreich.
27.2 Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für 3003 Gablitz vereinbart.
27.3 Aktuelle Zuständigkeit
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist dies das Bezirksgericht Purkersdorf beziehungsweise in sachlich darüber hinausgehenden Angelegenheiten das zuständige Landesgericht St. Pölten.
27.4 Wahlrecht der Agentur
Die Agentur ist berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
28. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
28.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
28.2 Vertragslücken
Anstelle unwirksamer Bestimmungen gilt jene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
28.3 Vertragssprache
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
28.4 Änderungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zumindest der Textform.
28.5 Stand
Diese AGB treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft und ersetzen sämtliche früheren Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DANBERG&DANBERG.